Ehrenordnung des Karate Verbandes Niedersachsen e.V.
Die Ehrung durch den Karate Verband Niedersachsen e.V. (KVN) ist die höchste Auszeichnung, die der Verband zu vergeben hat. Der KVN kann Funktionäre und Persönlichkeiten ehren, die sich um den Aufbau, die Förderung und Verbreitung des Karate außerordentliche Verdienste innerhalb und außerhalb des KVN erworben haben.
- Ehrungen erfolgen durch
1.1 Verleihung
- a) der Ehrennadel des KVN in Bronze in Verbindung mit einer Ehrenurkunde des KVN
- b) der Ehrennadel des KVN in Silber in Verbindung mit einer Ehrenurkunde des KVN
- c) der Ehrennadel des KVN in Gold in Verbindung mit einer Ehrenurkunde des KVN
1.2 Ehrenmitgliedschaft im KVN
1.3. Ehrenurkunden
- Voraussetzungen
2.1 für die Ehrennadel in Bronze:
eine mindestens 10-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit als Funktionsträger im KVN.
2.2 für die Ehrennadel in Silber:
eine mindestens 15-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit als Funktionsträger im KVN
2.3 für die Ehrennadel in Gold:
eine mindestens 20-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit als Funktionsträger im KVN
2.4 Durch die Ernennung zum Ehrenmitglied können die Persönlichkeiten geehrt werden, die sich um das Karate insbesondere um die Aufgaben und die Organisation des Verbandes, verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder haben freien Eintritt bei allen Veranstaltungen des KVN.
- Mitgliedsvereine können im Zusammenhang mit Jubiläen – 25 Jahre und jeweils weiteren 25 Jahren – durch Verleihung einer Ehrenmedaille geehrt werden.
2.6 Ehrenurkunden können auch zur Würdigung besonderer Verdienste um die Förderung des Karate an Persönlichkeiten außerhalb des Verbandes verliehen werden.
- Antragstellung und Zuständigkeiten
3.1 Anträge auf Ehrungen können gestellt werden von jedem ordentlichen Mitgliedes KVN. Bei Anträgen ist eine Begründung des Antrages einzureichen.
Ehrenvorschläge sind schriftlich beim Präsidenten einzureichen.
- Über die jeweilige Auszeichnung entscheidet der Vorstand.
- Die Ehrung wird vom Präsidenten des KVN bzw. dessen Beauftragten vorgenommen. Für die Ehrung soll ein würdiger Rahmen vorgesehen sein. Besonders geeignet ist die jährliche Mitgliederversammlung
- Die Ehrungen sind im offiziellen Verbandsorgan des KVN zu veröffentlichen. Der/Die Betroffene ist von der beabsichtigten Maßnahme in Kenntnis zu setzen.
- Aberkennung
4.1 Ehrungen können durch den Vorstand widerrufen werden, wenn ihre Träger sich schwerwiegender Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des KVN schuldig gemacht haben, oder wenn sie rechtswirksam aus dem Verband ausgeschlossen sind.
4.2 Bei Verlust der Amtsfähigkeit (§45 StGB) gilt eine erfolgte Ehrung ohne weiteres als widerrufen.
4.3 Verbandsehrenzeichen und Urkunden sind nach erfolgtem Widerruf zurückzugeben.
- Diese Ehrenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.