Archiv für den Tag: 24. August 2016


Liebe Dojoleiter im KVN, nachdem der Rechtsausschuss des KVN schon vor Jahren einen Mitgliedsverein deswegen aus dem Verband ausschließen mußte, weil dieser seine Mitglieder überwiegend über einen Konkurrenzverband angemeldet hatte, sind wir nun mit einem weiteren derartigen Fall befasst. Ich wiederhole deswegen hier noch einmal für alle, was ich auch schon auf der diesjährigen Mitgliederversammlung […]

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In der Regel wird die Aufsichtspflicht durch einen Beitrittserklärung oder bei einem Abteilungswechsel in einem Mehrspartenverein meist formlos von Eltern auf die Trainer übertragen. Beim Spartenwechsel in einem Verein wird davon ausgegangen, dass die Eltern die Aufsichtspflicht an die Gruppenleiter übertragen. Meist bringen die Eltern dabei ihr Kind regelmäßig oder zumindest einmal selbst zur Trainingsstunde. […]

Aufsichtspflicht von Eltern an Vereinstrainer übertragen