Anträge für Prüfungen ab 6. Dan, Anträge auf Erteilung einer A-Prüferlizenz usw.


Liebe Dojoleiter Shotokan,

der neue Bundesstilrichtungsreferent Shotokan, Roland Lowinger, erwartet dass alle Anträge für

Prüfungen ab 6. Dan,

Anträge auf Erteilung einer A-Prüferlizenz sowie

Anträge auf Durchführung einer Dan-Prüfung im Jahr 2019

bis spätestens 31. Juli gestellt werden müssen.

Diese Regelung halte ich für unglücklich, ist aber im Moment nicht zu ändern.

Ich werde bei der nächsten Bundesstilkonferenz beantragen, die Fristen zukünftig zu verlängern.

 

Oliver Marahrens