Liebe Karateka,
leider wird das Karate-Training wieder ausgebremst und auch geplante Lehrgänge und Prüfungen müssen ausfallen.
Vorweg zur Klarheit (nach einer Video-Konferenz mit dem LSB):
- 1. Priorität: Kontakte reduzieren/minimieren
- KEINE Gruppen – ausschließlich allein, zu zweit oder eigener Hausstand
- Diejenigen, die zu zweit trainieren, trainieren auch in den nächsten Wochen miteinander – KEINE Wechsel
- Wir tragen ALLE ein hohes Maß an Verantwortung, um diese Pandemie so schadlos wie möglich zu überstehen.
- Finale Entscheidung trifft immer die Kommune bzw. die Gesundheitsämter vor Ort.
Seit dem 02. November 2020 gelten bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und mit Wirkung zum 01. Dezember 2020 wurden diese Maßnahmen verlängert. Durch den sogenannten „Wellenbrecher Lockdown“ ist leider auch der Amateur- und Leistungssport in den Sportvereinen betroffen.
Sport darf im Moment nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt werden (also Joggen, Fahrradfahren etc.).
Dies gilt vorläufig bis zum 10. Januar 2020.
Trotz des Einsatzes des Landessportbundes Niedersachsen und des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) als übergeordnete Verbände ist derzeit somit auch für uns kein geregeltes Training sondern nur extrem eingeschränkt möglich!
Auf der Hompage des LSB Niedersachsen ist unter „Häufig gestellte Fragen rund um das Sporttreiben” u. a. folgendes zu finden:
Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die insbesondere allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind. Hierzu gehören u. a. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen. Individualsportarten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern mit Menschen jenseits des eigenen Haustandes nicht eingehalten werden kann, also beispielsweise Judo oder Karate oder ähnliches, dürfen jeweils nur mit einer anderen Person betrieben werden und nicht mit wechselnden Partnerinnen und Partnern.
Mit wie vielen Personen darf diese Form von Individualsport betrieben werden?
Individualsport darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Kontakte und Begegnungen auf ein Minimum beschränkt werden und der Mindestabstand mit Menschen aus einem anderen Hausstand die ganze Zeit über gewahrt bleibt. Auch, wenn es sich beispielsweise bei der Leichtathletik oder beim Tennis um Individualsportarten handelt ist z. B. ein Training mit größeren Trainingsgruppen aktuell nicht gestattet.
Weitere Informationen und Links:
- Land Niedersachsen – Corona
- LSB – Häufige Fragen zum Thema Sport
- Coronavirus in Deutschland
- DOSB – Corona
- LSB Niedersachsen – Corona
Bleibt gesund!
Beste Grüße
Martin Weber, KVN-Sportwart